Diesel-Verbot – Welche Fahrzeuge betroffen wären!

Prinzipiell würde ein Fahrverbot im städtischen Raum alle Diesel mit einer Abgasnorm treffen, die älter als Euro 5 ist. Auch nachgerüstete Fahrzeuge wären betroffen, das hinge aber von den jeweilig gewünschten Luftverbesserungen ab.

Im Fahrzeugschein ist unter dem Punkt 14.1 die Abgasnorm vermerkt. Die letzten beiden Ziffern der vierstelligen Zahl entsprechen der jeweiligen Euro-Zuordnung.

  • Die Nummernfolge von 44 bis 61 fällt unter die Abgasnorm Euro 3.
  • Euro 4 umfasst die Zahlen 62 bis 75.
  • Die Norm Euro 5 besteht aus 35AO bis einschließlich 35MO.
  • Ausnahmen vom Fahrverbot würde es sicher für Einsatzkräfte sowie Notärzte und Pflegedienste geben.
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